Archive for Anti-Doping

6:45 – Dopingkontrolle!

// Februar 10th, 2009 // No Comments » // Anti-Doping, Training

Tja, kaum schreibt man mal was über die NADA wird man gleich kontrolliert. Na ja, hat sicher nix damit zu tun. Trotzdem habe ich heute früh nicht schlecht gestaunt als es 6:46 bei mir klingelt. “Herr Dallmann, hier ist Herr *****, Dopingkontrolle.” Da ich heute früh um 7.15 Uhr zum Shorttrack Training gehen wollte, war ich zum Glück schon munter. Mein Pech war, das ich schon auf der Toilette war –  was für einen Urintest nicht gerade günstig ist. Ich wurde auch zur Blutkontrolle gebeten und so konnt ich die Zeit, in der ich mir zwei Tee und mindesten einen Liter Wasser reingewürgt habe, gut überbrücken. Zu meinem Training bin ich dann leider zu spät gekommen. Dort habe ich es auch erst geschafft, die Urinprobe abzugeben. Es dauert halt ein wenig. Danach bin ich nur noch 15 min  auf dem Eis rumgerutscht und habe ein wenig Kurvengefühl gesucht. Für mehr war nicht mehr genügend Zeit, da ich viel zu lange gebraucht habe. Schon ärgerlich, leider aber unvermeidlich. Da ich jeden Tag angeben muss, wo ich mich ganz sicher ein Stunde aufhalte, habe ich den Zeitraum zwischen 06:00 und 07:00 gewählt. In dieser Zeit hat es mich nun getroffen. An einem freien Tag wäre es schlimmer gewesen.

Nach der Kurzen Shorttrack Zeit war mein Eistag aber noch nicht zu ende. 10:45 bin ich mit dem Team auf die Langbahn und habe ein kleines Dauertraining absolviert. Den Nachmittag habe ich dann mal wieder auf der Radrolle verbracht. Nach 1:30 auf dem Gaul war ich mächtig duchgeschwitzt und um leere Beine und Magen reicher. 

Jetzt entspanne ich noch ein wenig und surfe im Netzt. Morgen wird wieder ein harter Tag. Geplant sind 3×800 in einem schnellem Tempo. Am Nachmittag dann noch eine Kraft. Das letzte Training also vor dem Word Cup in Heerenveen. 

Bis Morgen,
cya Hugo

NADA Anti-Doping Schulung in Potsdam

// Februar 9th, 2009 // No Comments » // Anti-Doping

Am Montag war ich mit einigen anderen Leistungssportlern in Potsdam im OSP zu einer Infoveranstaltung der NADA zum Thema „ADAMS“ und dessen Bedienung. Da ich dem RTP-Testpool angehöre, muss ich an jedem Tag im Jahr für eine Stunde des Tages zu unangekündigten Doping Tests zur Verfügung stehen. Innerhalb dieser Stunde (die zwischen 06:00-23:00 Uhr liegen muss) muss ich an dem von mir angegeben Ort anzutreffen sein. Änderungen kann ich über das Abmeldesystem ADAMS eingeben. Dieses ist eine Onlineoberfläche die mir die Möglichkeit gibt, dort sehr genau anzugeben wo ich mich aufhalte oder dies in der Zukunft tun werde. Da ich A-Kader Sportler bin, muss ich ebenfalls die so genannten “Whereabouts” ausfüllen. Diese belaufen sich immer auf drei Monate. Das bedeutet, dass ich für  jedes Quartal im Voraus angeben muss wo ich mich aufhalten werde. Also: drei Monate + jeden Tag dieser Zeit immer eine Stunde + alle Orte an denen ich mich befinden werde. 

Bei der Veranstaltung, die auf Bitten vieler Sportler und Fachverbände einberufen wurde, wurde uns der korrekte Umgang mit der ADAMS Oberfläche gezeigt und auf Fehlerquellen hingewiesen. Der Mitarbeiter für Prävention und Kommunikation der NADA, Dominic Müser, zeigte uns an einem Musterathleten die korrekte Eingabe und hörte sich geduldig unsere kritischen und sorgenvollen Fragen an. Das System wurde von der  WADA gestellt und auch von ihr in die deutsche Sprache übersetzt. Die NADA hat keinen Einfluss auf die Programmierung von ADAMS, gibt jedoch alle Anmerkungen seitens der Athleten regelmäßig an die WADA weiter um das System zu verbessern.

Dass die Übersetzung ins Deutsche von der WADA durchgeführt wurde ist das größte Problem. Durch ein –  in meinen Augen nicht benutzerfreundliches System – sind Fehler bei der Eintragung leider leicht möglich und die dadurch entstehenden Probleme nicht auszudenken. Bei vielen Sportlern und auch bei mir, geistert immer mehr der Begriff “Missed Test” durch die Sporthallen. Dieser wird ausgesprochen, wenn ein Athlet bei einer unangemeldeten Kontrolle nicht anzutreffen ist. Da dies leider sehr schnell durch eine unkorrekte oder versehentlich falsche Angabe in ADAMS zu Stande kommen kann, ist die Sorge sehr groß. Am besten ist es, sich für jede Stunde in der man sich an einem anderen Ort als der Heimadresse aufhält, abzumelden. Dies versuche ich zum Beispiel, was sehr schwer ist und eine Menge Disziplin bedeutet. Die ADAMS Seite ist an meinem Rechner die Startseite! 

Im Grunde befürworte ich das Vorgehen der Anti-Doping-Agenturen. Die Kontrolle ist sehr wichtig um Chancengleichheit zu erhalten und einen fairen Sport zu ermöglichen. Deutschland hat, mit einigen anderen Nationen, eine Vorreiterstellung in Sachen Dopingbekämpfung eingenommen. Dies ist prima und beispielhaft. Leider macht es das Kontrollsystem bzw. das Abmeldesystem den Sportlern sehr schwer sich immer korrekt abzumelden. Innerhalb eines Jahres kann sich ganz schnell an 1 oder 2 Tagen für einige Stunden ein Fehler einschleichen und wenn man ganz großes Pech hat, wird man genau zu diesem Zeitpunkt für eine Kontrolle ausgewählt. Wenn dann im Nachhinein nicht genau erklärt werden kann wo man war und warum man nicht abgemeldet war, bekommt man riesen Probleme. Dies ist in meinen Augen zu schnell ohne jegliche Absicht möglich. Es kann zu Sanktionen führen, die auch ohne absichtliche Kontrollverweigerung, zu Einschränkungen der sportlichen Laufbahn führen kann und auf jeden Fall für das Image eines Sportler oder einer Sportart schädigend sind. 

Ich war froh, bei der Veranstaltung einiges erklärt bekommen zu haben und kann nun etwas genauer und gewissenhafter mit ADAMS umgehen. Ich wünsche mir trotzdem, dass an der Oberfläche gearbeitet wird und dass, bevor noch mehr von den Athleten verlangt wird, erst einmal die Bedienung verbessert wird. Ich habe  hier nun einmal ein paar Begriffserklärungen rausgesucht. 

cya
Hugo 

Was ist die NADA? 

Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) ist die maßgebliche Instanz für die Dopingbekämpfung in Deutschland. Die Aufgaben der NADA umfassen Dopingkontrollen, Prävention, medizinische und juristische Beratung sowie internationale Zusammenarbeit.  Die NADA steht im Kampf gegen das Doping für Unabhängigkeit, für Glaubwürdigkeit und für Professionalität. 

Was ist ADAMS

ADAMS  ist das globale Informationssystem der WADA(Anti-Doping Administration and Management System), mit dem auch die NADA  arbeitet. Für die Athleten bedeutet das in der Regel eine Erleichterung in der Bearbeitung ihrer Meldepflichten, da die entsprechenden Institutionen (WADANADA, Internationale Spitzenverbände) zum Teil auch mit diesem System arbeiten oder dies für die Zukunft planen und somit Doppel- oder Dreifachabmeldungen in der Regel nicht mehr nötig sind.

Testpools

Registered Testpool der NADA (RTP):

  • Athleten der internationalen Testpools (Registered Testpools) 
  • A-Kader-Athleten und Perspektivathleten der Sportarten der Gefährdungsstufe I  

Nationaler Testpool (NTP) 

  • A-Kader-Athleten und Perspektivathleten der Sportarten der Gefährdungsstufe II und III  

Allgemeiner Testpool (ATP)

  • Alle anderen Athleten  

Ein-Stunden-Regelung

Der Athlet bzw. die Athletin benennt für jeden Tag eine Stunde zwischen 6 und 23 Uhr, in der er/sie an einem vorher benannten Ort anzutreffen sein muss. Die Stunde muss jeweils gegen Ende eines Quartals (am 25. des entsprechenden Monats) für die nächsten drei Monate im Voraus benannt werden, kann aber jederzeit verändert bzw. aktualisiert werden. Wird der Athlet bzw. die Athletin in dieser Stunde vom Kontrolleur nicht am benannten Ort angetroffen, bekommt er/sie einen so genannten Strike für ein Kontrollversäumnis. Die NADA hält den Kreis der Athleten/innen, die von der Ein-Stunden-Regelung betroffen sind, so klein, wie wie es nach den internationalen Regeln möglich ist. Betroffen sein werden hauptsächlich Sportler/innen, die unter Profibedingungen trainieren, so dass in vielen Fällen die Stunde in eine regelmäßige Trainingszeit gelegt werden kann. Möglich ist auch, sie in die frühen Morgenstunden zu legen, dann muss allerdings gewährleistet sein, dass das Klingeln gehört wird, wenn der Kontrolleur vor der Tür steht.  

Whereabouts

Weil die ausschließliche Anwendung der Ein-Stunden-Regelung im Anti-Doping-Kampf nicht ausreichen würde, muss auch außerhalb der anzugebenden Stunde getestet werden können. Die Athleten/innen sind deshalb verpflichtet, den Kontroll-Organisationen ihre Aufenthaltsdaten mitzuteilen. Und zwar in der Form, dass sie jeweils gegen Ende eines Quartals (jeweils am 25. März, am 25. Juni, am 25. September und am 25. Dezember) ihre Daten für die nächsten drei Monate angeben müssen (Whereabouts). Den Top-Athleten/innen ist diese Pflicht in ähnlicher Form jeweils zum 30./31. dieser Monate bereits seit Oktober 2007 auferlegt.

Bisher stand diese Regelung in Verbindung mit der Verpflichtung, sich ab- oder umzumelden, wenn man mehr als 24 Stunden von seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort entfernt ist. Die 24-Stunden-Regelung wird künftig dadurch ersetzt, dass die Pflege der Daten ausführlicher erfolgen muss und in der Quartalsmeldung für jeden Tag die Wohn- bzw. Übernachtungsadresse sowie regelmäßige Aktivitäten (z.B. Schule, Uni, Arbeitsplatz, Training, Wettkampftermine sowie die jeweils dazugehörige Adresse) anzugeben ist. Diese Angaben müssen natürlich jeweils den Gegebenheiten angepasst werden. Diese Angaben müssen so ausführlich sein, dass der/die Kontrolleur/in den/die Athlet/in ohne telefonische Kontaktaufnahme finden kann. Die WADA untersagt im RTP-Bereich eine telefonische Kontaktaufnahme für Kontrollen. Wird ein/e Athlet/in nicht angetroffen, wird durch die NADA überprüft, ob der Grund darin liegt, dass die angegebenen Daten nicht stimmen. Wird dieser Fall festgestellt, wird ebenfalls ein Strike notiert.

Kontroll- und Meldepflichtversäumnisse

Strikes 

Strikes werden für Kontrollversäumnisse innerhalb der Ein-Stunden-Regel
(betrifft nur den RTP) sowie für Meldepflichtversäumnisse (RTP und NTP), also der unvollständigen oder falschen Angabe der Whereabouts, vergeben. Mögliche Versäumnisse werden künftig von der 
NADAgeprüft; sie erteilt auch die Strikes. Eine unabhängige Kommission kann auf Wunsch des betroffenen Athleten anschließend das Verfahren auf seine Richtigkeit überprüfen.

Sanktionen

Hat ein Athlet oder eine Athletin innerhalb von 18 Monaten drei Strikes
bekommen, wird durch den jeweiligen Sportfachverband ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen eingeleitet, das in der Regel zu einer Sperre von ein bis zwei Jahren führen kann. Liegen Strikes von verschiedenen Organisationen (
WADANADA sowie zuständigem internationalem Verband) vor, werden sie addiert.

Quelle : http://www.nada-bonn.de/athleten/

Links
–>WADA
–>NADA